Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bader Media Group
(Stand 01.01.2008)
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Allgemeines
Diese Mietbedingungen sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit dieser Nicht Abweichendes enthält. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Gegenbestätigung der Kunden mit Hinweis auf deren Geschäftsbestimmungen wird hiermit widersprochen. -
Angebote
- Alle Angebote sind freibleibend und bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
- Konzepte, technische Pläne und Angebote sind unser geschütztes Eigentum und sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. Die auch nur auszugsweise Verwendung der von der Bader Media Group, deren Mitarbeitern und kooperierenden Unternehmen erstellten Konzepte durch den Kunden oder durch Dritte wird untersagt. Die Bader Media Group wird in diesem Fall zu Schadenersatzforderungen gegenüber dem Kunden, dem das Angebot unterbreitet wurde, berechtigt.
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Mietzeit
- Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Auslieferung und endet am Tag der Rückgabe an das Lager des Vermieters. Die Mietgebühren werden ausschließlich nach vollen Einsatz-Tagessätzen berechnet. Transporttage werden anteilig berechnet.
- Abholungen und Rückgaben der Mietgegenstände haben innerhalb unserer Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminabsprache zu erfolgen. Wir behalten uns vor Geräteausgaben ggf. einen Tag vorzuverlegen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. In diesem fall bleibt der vereinbarte Gesamtmietzins unverändert.
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Mietgegenstände
- Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter über den beabsichtigten Verwendungszweck Genauestens zu informieren. Der Mieter ist verpflichtet sich bei der Übernahme bzw. vor Versand oder vor Inbetriebnahme der Geräte und des Zubehörs von deren einwandfreien Zustand, richtiger Funktion oder Vollständigkeit zu überzeugen. Der Mieter ist in jedem Fall verpflichtet, vor der beabsichtigten Inbetriebnahme die Geräte vollständig zu erproben. Die Übernahme der Geräte gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes.
- Kabel sind ordentlich aufgerollt in dem von uns vorgegebenen Durchmesser und sauber zurück zugeben. Für leicht verschmutzte Kabel werden 2,50 € netto pro Stück berechnet.
Für stärker verschmutzte Kabel (z.B.: Klebereste) der Neuanschaffungspreis. - Vermietetes Mobiliar (Festzeltgarnitur, Stühle, Sofas, Tische etc.) darf nicht durch Reisbrettstifte, Tackernägel o.ä. beschädigt werden. Klebebänder sind vor der Rückgabe Vollständig zu entfernen.
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Rücktritt vom Vertrag
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter für den Fall dass er die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen kann oder vom Vertrag zurückzutreten beabsichtigt, unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Notfalls ist eine telegraphische Anzeige erforderlich.
Der Vermieter kann für den Fall, dass der Mieter vor der vereinbarten Mietzeit vom Vertrag zurücktritt (gleichwohl aus welchem Grund) vom Mieter einen Schadenersatz in prozentualer Höhe vom vereinbarten Mietzins verlangen. In Abhängigkeit vom Zeitraum zwischen Kündigung und Auftragsdatum sind für die Bereitstellung von Material, Personal, Transport sowie Planung und Konzeption vom Auftraggeber folgende Gebühren zu zahlen:
- 8 Wochen vor Auftragsbeginn: 25% der Gesamtmiete
- 4 Wochen vor Auftragsbeginn: 40% der Gesamtmiete
- 2 Wochen vor Auftragsbeginn: 60% der Gesamtmiete
- 1 Woche vor Auftragsbeginn: 80% der Gesamtmiete
- 3 Tage vor Auftragsbeginn: 100% der Gesamtmiete
Der Schadenersatzanspruch beträgt (unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag) mindestens 25 € Bearbeitungsgebühr. Der Mieter ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge der Stornierung Kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Vertragsstornierung aus Kaufverträgen hat der Kunde den der Bader Media Group entstehenden Schaden zu ersetzen.
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Haftung des Vermieters
- Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf Seiten des Vermieters ist ausgeschlossen.
- Der Vermieter haftet nicht für mittelbare und Folgeschäden; Hilfsweise wird die Haftung auf einen Tageszins beschränkt.
- Der Vermieter haftet nicht für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.
- Der Vermieter behält sich in allen Fällen, dass Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist vor.
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Transport
Alle Transport und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Mieters. Die Rücksendung hat frei Haus an die Adresse des Vermieters zu erfolgen. Der Mieter trägt die Transportkosten. Der Mieter hat eventuelle Transportschäden, wie auch alle anderen evtl. Schäden an den Geräten, dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
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Kraftfahrzeuge
Für unsere Kraftfahrzeuge gelten folgenden Bestimmungen:
Die Fahrzeuge werden nur mit unserem personal vermietet. Transportgebühren sind nicht in den Mietgebühren enthalten und werden zusätzlich gesondert berechnet und auf Wunsch separat ausgewiesen -
Versicherung der Geräte und Haftung des Mieters
- Alle Mietgegenstände sind Grundsätzlich nicht versichert! Bei der Miete von Geräten haftet der Mieter im vollem Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert für sämtliche Schäden und Verlust, sowie hierdurch evtl. entgangene Mieteinnahmen. Für Transportschäden und entstandene Schäden vor Ort, insbesondere durch unsachgemäße Handhabung der Geräte durch den Mieter, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Reparatureingriffe des Mieters sind nicht zulässig.
Der Mieter verpflichtet sich, für alle Geräte zum Neuwert zu Haften und eine Versicherung gegen Beschädigung und Diebstahl abzuschließen. Die Auftragsbestätigung bzw. Annahme der Geräte durch den Mieter oder einen Beauftragten gilt für den Vermieter hierfür als Bestätigung. Wir empfehlen den Abschluss einer Spezialversicherung (mit Haftung zum Neuwert)! Zeitwertregelungen werden von uns ausgeschlossen! - Schäden an den Mietgegenständen sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich. Für die verspätete schriftliche Anzeige verursachte Mängel haftet ausschließlich der Mieter.
- Auch bei der Anmietung von Geräten zusammen mit unserem Personal haben der Mieter und vom ihm beauftragte Personen unter allen Umständen dafür Sorge zu tragen, einen Schaden oder Verlust der Geräte zu vermeiden. Es gelten die Haftungsbedingungen von § IX. Absatz 1.
- Alle gemieteten Gegenstände sind mindestens in dem Zustand zurückzugeben, in welchem sie vom Vermieter ausgegeben wurde. Auch optische Schäden an Geräten gelten ausdrücklich nicht als normaler Verschleiß – ggf. kann die Wiederherstellung des Ursprungzustandes oder die Neuanschaffung zzgl. Mietausfall dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
- Alle Mietgegenstände sind Grundsätzlich nicht versichert! Bei der Miete von Geräten haftet der Mieter im vollem Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert für sämtliche Schäden und Verlust, sowie hierdurch evtl. entgangene Mieteinnahmen. Für Transportschäden und entstandene Schäden vor Ort, insbesondere durch unsachgemäße Handhabung der Geräte durch den Mieter, übernimmt der Vermieter keine Haftung.



